Orchesterprofil und Aufgaben des Nordbayerischen Jugendblasorchesters

Das Nordbayerische Jugendblasorchester ist ein Auswahlorchester des NBMB, das sich aus den musikalischen Spitzen der Mitgliedsvereine der Regierungsbezirke Ober-, Unter-, Mittelfranken, sowie der Oberpfalz zusammensetzt. Das Mindestalter beläuft sich auf 14 Jahre. Eine Mitgliedschaft kann bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres erfolgen. Das Orchester ist oberstes Repräsentationsorgan des NBMB. Daher kommt dem NBJBO eine besondere finanzielle Förderung des NBMB zu. Dafür erfüllt das Orchester auch besondere repräsentative Aufgaben im Bereich der allgemeinen Wohltätigkeitsveranstaltungen für entsprechende karitative und soziale Einrichtungen, kammermusikalische Umrahmungen besonderer Anlässe des NBMB und der allgemeinen Bereicherung des musikalischen Geschehens im NBMB durch Galakonzerte im Rahmen spezieller Vereinsjubiläen/-aktivitäten. Diesen Aufgaben wird das Orchester in erster Linie während der Kurzphasen in Frühjahr und Herbst gerecht. Während der einwöchigen Arbeitsphasen soll durch die Zusammenarbeit mit hochqualifizierten Dozenten, herausragenden Solisten, Gastdirigenten oder Komponisten Fortbildung auf höchstem Niveau angeboten werden. Professionelles Arbeiten soll helfen, Möglichkeiten der Wahl eines Berufes im Bereich Musik auszuloten. Andererseits soll die Schulungswoche den einzelnen Musikern neue Arbeitsmethoden und innovative Denkanstöße mit auf den Weg in ihre Heimatvereine geben und dadurch die Arbeit an der Basis des NBMB bereichern. Den Mitgliedern des Orchesters sollte stets bewusst sein, dass die außerordentliche Stellung, die das NBJBO einnimmt und die immensen Möglichkeiten, die durch das Orchester jedem Mitglied geboten werden, durch ebenso exponierte Aufgaben zu rechtfertigen ist. Diese Aufgaben sind von allen Orchestermitgliedern gleichermaßen zu tragen.

Mitgliedschaft im Nordbayerischen Jugendblasorchester

Die Mitgliedschaft wird durch ein Probespiel erworben. Die Anmeldung zu diesem Probespiel erfolgt durch die offiziellen Vordrucke des NBJBO. Die Bewerbung ist nur vollständig ausgefüllt gültig. Dem Probespiel werden die Anforderungen der D3- Prüfung des NBMB zugrunde gelegt. Probespiele finden ein- bis zweimal pro Jahr an wechselnden Orten statt. Diese Termine, sowie die aktuellen Probespielbedingungen werden dem Bewerber in der Einladung zum Probespiel mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt. Der Bewerber bestätigt diese Einladung und somit die Teilnahme am aktuellen Probespiel gesondert. Kann trotz dieser Bestätigung nicht am Probespiel teilgenommen werden, ist dies der Geschäftsführung umgehend mitzuteilen. Bei mehrmaliger unentschuldigter Nichtteilnahme erfolgt keine weitere Einladung zum Probespiel. Wird nach der ersten Einladung zum Probespiel zwei Jahre lang kein Probespiel wahrgenommen, so wird der Bewerber nicht mehr eingeladen. Wird das Probespiel erfolgreich abgelegt, folgt daraus eine Mitgliedschaft auf Probe. Ein Anspruch auf einen Platz im Orchester entsteht durch ein erfolgreiches Probespiel nicht. Bei der aktiven Teilnahme an Arbeitsphasen zählt das erste Jahr als Probejahr. Sollte in diesem Zeitraum sowohl das musikalische, als auch das außermusikalische Engagement nicht ausreichend sein, erlischt nach diesem Probejahr die Mitgliedschaft im NBJBO. Eine Mitgliedschaft kann dann nur durch ein erneutes Probespiel erworben werden.